Die Kommission will die Förderprogramme für den Aufbau eines europäischen Rechtsraums vereinfachen
Die Programme "Justiz" und "Rechte und Unionsbürgerschaft" mit einer Laufzeit von 2014 bis 2020 sollen die bestehenden sechs Programme im Bereich Justiz und Rechte ablösen. Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft, erklärte: "In den beiden neuen Programmen geht es darum, den Zugang der Bürger zur Justiz zu verbessern und ihre Rechte zu stärken. Sie sollen dazu beitragen, dass der europäische Rechts- und Justizraum Wirklichkeit wird.“
Das mit 472 Millionen Euro ausgestattete Programm „Justiz“ soll Bürgern und Unternehmen in Europa die Durchsetzung ihrer Rechte bei grenzübergreifenden Rechtsstreitigkeiten erleichtern und die Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Kriminalität auf EU-Ebene unterstützen. Das Programm „Rechte und Unionsbürgerschaft“ mit einem Budget von 439 Millionen Euro, will die Bürger besser über ihre Rechte und Grundfreiheiten informieren und dafür sorgen, dass diese in der EU einheitlich angewandt werden, damit sie im Alltag Wirkung zeigen. Gefördert werden zum Beispiel die Rechte des Kindes, das Verbot jedweder Diskriminierung und die Gleichstellung von Frau und Mann. Die beiden neuen Programme zeichnen sich durch weniger Bürokratie und ein effizienteres Programmmanagement aus und stellen so eine erhebliche Vereinfachung gegenüber den bestehenden Programmen dar.