Home

Verfahrensrecht

VwGH: Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen durch die Behörde zweiter Instanz

Die Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen, die eine Behörde erster Instanz als unzuständig erscheinen lassen, durch die Behörde zweiter Instanz, die über das Rechtsmittel jedenfalls zu entscheiden hatte, ist formell gesehen eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes; materiell gesehen handelt es sich um eine Zuständigkeitsfrage

16. 11. 2011
Gesetze: § 1 AVG, § 6 AVG, § 66 Abs 4 AVG
Schlagworte: Zuständigkeit, Nichtbeachtung, erste Instanz, Berufungsbehörde

GZ 2009/07/0035, 13.10.2011

VwGH: Die Nichtbeachtung der Zuständigkeitsnormen, die eine Behörde erster Instanz als unzuständig erscheinen lassen, durch die Behörde zweiter Instanz, die über das Rechtsmittel jedenfalls zu entscheiden hatte, ist formell gesehen eine Rechtswidrigkeit des Inhaltes; materiell gesehen handelt es sich um eine Zuständigkeitsfrage.

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at