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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zum Vorrückungsstichtag gem § 26 VBG

Der Vorrückungsstichtag des Vertragsbedienstetenrechts ist in erster Linie für die Besoldung und das Urlaubsausmaß maßgebend

15. 11. 2011
Gesetze: § 26 VBG
Schlagworte: Vertragsbedienstetenrecht, Vorrückungsstichtag, Abfertigung

GZ 9 ObA 120/10b, 25.10.2011

OGH: Der Vorrückungsstichtag des Vertragsbedienstetenrechts ist in erster Linie für die Besoldung und das Urlaubsausmaß maßgebend. Für die Höhe der Abfertigung des Klägers, die an die tatsächliche Dauer des Dienstverhältnisses anknüpft, ergibt sich daraus nichts Besonderes.

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