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Zivilrecht

OGH: Neufestsetzung des Unterhalts

Grundsätzlich kann eine Neufestsetzung des Unterhalts bei rechtskräftig entschiedenen Unterhaltsansprüchen nur bei geänderter Sachlage, bei Änderung der den Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen oder einer tiefgreifenden, in ihrer Tragweite praktisch einer Gesetzesänderung gleichkommenden Änderung der bisherigen, den Unterhaltstitel bestimmenden Rechtsgrundsätze durch die Rsp erfolgen

15. 11. 2011
Gesetze: § 140 ABGB, § 94 ABGB
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Neufestsetzung

GZ 7 Ob 140/11f, 28.09.2011

OGH: Grundsätzlich kann eine Neufestsetzung des Unterhalts bei rechtskräftig entschiedenen Unterhaltsansprüchen nach stRsp nur bei geänderter Sachlage, bei Änderung der den Unterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gesetzesregelungen oder einer tiefgreifenden, in ihrer Tragweite praktisch einer Gesetzesänderung gleichkommenden Änderung der bisherigen, den Unterhaltstitel bestimmenden Rechtsgrundsätze durch die Rsp erfolgen.

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