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Squeeze-out: Kleinanleger werden ausgequetscht

Hat ein Gesellschafter eine 90-Prozent-Mehrheit, kann er die Minderheit ausschließen. Die Abfindung bemisst im Streitfall das Gericht. Dort hat die Minderheit wegen der Praxis bei Gutachterbestellungen schlechte Karten

09. 11. 2011
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