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Strafrecht

OGH: Zur Ermittlung des Betrugsschadens

Zur Ermittlung des Betrugsschadens ist vom Wertunterschied zwischen Leistung und nicht generell wirtschaftlich wertloser Gegenleistung im Zeitpunkt der tatplangemäßen Erbringung auszugehen

20. 05. 2011
Gesetze: § 146 StGB
Schlagworte: Betrug, Ermittlung des Betrugsschadens, Differenzschaden

GZ 14 Os 53/10s, 18.05.2010
OGH: Zur Ermittlung des Betrugsschadens ist vom Wertunterschied zwischen Leistung und nicht generell wirtschaftlich wertloser Gegenleistung im Zeitpunkt der tatplangemäßen Erbringung auszugehen.

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