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Zivilrecht

OGH: Zur Rekurslegitimation infolge möglichen Eingriffs in bücherliche Rechte (iZm Buchberechtigten iSd § 3 Abs 1 LiegTeilG)

(Auch) In Grundbuchsachen ist die Rekurslegitimation nur bei Beschwer des Rechtsmittelwerbers gegeben

08. 11. 2011
Gesetze: § 3 LiegTeilG, § 32 LiegTeilG, § 122 GBG, § 45 AußStrG
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Liegenschaftsteilung, Abschreibung, Rekurslegitimation, Beschwer, Buchberechtigte

GZ 5 Ob 46/11t, 14.09.2011

OGH: (Auch) In Grundbuchsachen ist die Rekurslegitimation nur bei Beschwer des Rechtsmittelwerbers gegeben. Zu den gem § 3 Abs 4 LiegTeilG von der Abschreibung und der Eröffnung einer neuen Einlage zu verständigenden Beteiligten gehören als Buchberechtigte iSd § 3 Abs 1 LiegTeilG jene Personen, für die dingliche Rechte an einem Grundbuchkörper bücherlich eingetragen sind. Ihnen steht gem § 32 Satz 1 LiegTeilG und § 122 GBG das Rekursrecht zu.

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