Die Europäische Kommission klagt gegen Österreich, Deutschland und Griechenland beim Europäischen Gerichtshof, weil diese Mitgliedstaaten die Dienstleistungsrichtlinie nur unvollständig umgesetzt haben
Dabei wird sie auch tägliche Zwangsgelder beantragen. Die Richtlinie musste bis zum 28. Dezember 2009 umgesetzt werden.
Erstmals macht die Kommission von der mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffenen Möglichkeit Gebrauch, beim Gerichtshof bereits bei der ersten Klage Zwangsgelder zu beantragen. Die drei Mitgliedstaaten, die von der Klage betroffen sind, sind die einzigen, die die Richtlinie noch nicht vollständig umgesetzt haben. Die beantragten Zwangsgelder liegen für Österreich bei 44.876,16 Euro, für Deutschland bei 141.362,55 Euro und für Griechenland bei 51.200,10 Euro.
Dienstleistungen haben einen Anteil von 70 Prozent an der europäischen Wirtschaft. Die Entwicklung der Dienstleistungstätigkeiten wird jedoch immer noch durch ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Anforderungen gebremst. Vor allem kleinere Unternehmen können viele Chancen weder im Inland noch im Ausland ergreifen. Damit wird den Verbrauchern der Zugang zu einem größeren und innovativeren und preisgünstigen Dienstleistungsangebot verwehrt.
Vorsichtigen Schätzungen zufolge könnten sich aus der vollständigen Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie wirtschaftliche Vorteile in einer Größenordnung von 60 bis 140 Mrd. Euro ergeben, was einem potenziellen Wachstum von 0,6 bis 1,5 Prozent des BIP pro Jahr in der EU entspricht.