Eine Berichtigung iSd § 13 VermG ist nur bei Grundstücken möglich, die bereits im Grenzkataster einverleibt sind
GZ 2011/06/0052, 08.06.2011
VwGH: Eine Berichtigung iSd § 13 VermG ist nur bei Grundstücken möglich, die bereits im Grenzkataster einverleibt sind, was auch durch § 13 Abs 2 erster Satz VermG verdeutlicht wird.