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Verfahrensrecht

VwGH: Vorstellung gem Art 119a Abs 5 B-VG

Ein Vorstellungswerber hat selbst zu ermitteln, auf welchem Wege die Vorstellung bei der Einbringungsbehörde eingebracht werden kann

02. 11. 2011
Gesetze: Art 119a B-VG, § 13 AVG
Schlagworte: Vorstellung, Anbringen

GZ 2008/05/0156, 11.10.2011

VwGH: Ein Vorstellungswerber hat selbst zu ermitteln, auf welchem Wege die Vorstellung bei der Einbringungsbehörde eingebracht werden kann. In der Rechtsmittelbelehrung des Berufungsbescheides der mitbeteiligten Stadtgemeinde vom 5. Februar 2008 war zudem nicht davon die Rede, dass die in Rede stehende Vorstellung im Wege eines E-Mail übermittelt werden könnte.

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