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Strafrecht

OGH: Urkundenunterdrückung gem § 229 StGB

Wenn die Urkunde der ungehinderten Verfügungsmacht des Berechtigten – sei es auch nur vorübergehend – entzogen wurde, ist die exakte Dauer des Gewahrsamsbruchs für die Tatbestandsverwirklichung nicht von Bedeutung

01. 11. 2011
Gesetze: § 229 StGB
Schlagworte: Urkundenunterdrückung, Dauer des Gewahrsamsbruchs

GZ 15 Os 71/11x, 29.06.2011

OGH: Wenn die Urkunde der ungehinderten Verfügungsmacht des Berechtigten – sei es auch nur vorübergehend – entzogen wurde, ist die exakte Dauer des Gewahrsamsbruchs für die Tatbestandsverwirklichung nicht von Bedeutung.

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