Der OGH zeigt sich gegenüber der digitalen Kommunikation aufgeschlossener als der VwGH
Eingaben, die per Mail ans Gericht geschickt werden, sind zwar nicht ordnungsgemäß, aber auch nicht unbeachtlich. Sie wahren, wenn sie bis 24 Uhr des letzten Tages im Server des Gerichts abrufbar sind, die Frist und können durch Nachreichen der Unterschrift verbessert werden
mehr
zu den JusGuide-Artikeln: 1 2