Bei einem fristgerechten Erneuerungsantrag nach § 363a StPO ist es unerheblich, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes außerhalb der Frist des Art 35 Abs 1 EMRK erhoben wurde
GZ 15 Os 106/10t, 29.06.2011
OGH: Bei einem fristgerechten Erneuerungsantrag nach § 363a StPO ist es unerheblich, wenn die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes außerhalb der Frist des Art 35 Abs 1 EMRK erhoben wurde.