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Gesetzgebung

Neue Regelungen für Aktiengesellschaften

Durch das GesRÄG 2011 werden Konzernumgründungen künftig einfacher werden

21. 10. 2011
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Nach den umfangreichen Änderungen des Aktiengesetzes durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 hat sich der Gesetzgeber heuer zu dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) hinreißen lassen. Dieses ist im August in Kraft getreten und bringt einerseits Neuerungen bei konzerninternen Umgründungsmaßnahmen und andererseits eine Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien.
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