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Gericht zieht Grenzen für Forschung

Menschliche embryonale Stammzellen können nach einem am Dienstag gefälltem Urteil des EuGH nicht für die wissenschaftliche Forschung patentiert werden. Wenn für deren Gewinnung Embryonen zerstört würden, verstoße das nach Ansicht der Richter gegen den Schutz der Menschenwürde

19. 10. 2011
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