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VwGH: Mit Nebenwohnsitz gemeldet und weder dinglich berechtigt noch Eigentümer der Liegenschaft – Parteistellung als Nachbar gem § 42 AWG?

Personen, die weder dinglich berechtigt noch Eigentümer der Liegenschaft sind, kommt dann Parteistellung als Nachbar zu, wenn sie sich auf der Liegenschaft gem § 2 Abs 6 Z 5 AWG nicht nur " vorübergehend" aufhalten

19. 10. 2011
Gesetze: § 2 AWG, § 42 AWG
Schlagworte: Abfallwirtschaftsrecht, Parteistellung, Nachbar, Nebenwohnsitz

GZ 2009/07/0066, 15.09.2011

VwGH: Außer Streit steht, dass der Bf an der Liegenschaft, auf der er seit 22. Jänner 2004 mit Nebenwohnsitz gemeldet ist, weder dinglich berechtigt noch deren Eigentümer ist. Um ihm eine Parteistellung als Nachbar zu vermitteln, dürfte er sich auf der Liegenschaft somit gem § 2 Abs 6 Z 5 AWG nicht nur " vorübergehend" aufhalten.

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