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Verfahrensrecht

VwGH: Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht gem § 17 AVG nach Erlassung des angefochtenen Bescheids?

Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen

12. 10. 2011
Gesetze: § 17 AVG
Schlagworte: Akteneinsicht, Verletzung, nach Bescheiderlassung

GZ 2008/08/0085, 07.09.2011

VwGH: Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen, weshalb auf das Vorbringen im Einzelnen nicht einzugehen war.

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