Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen
GZ 2008/08/0085, 07.09.2011
VwGH: Eine zeitlich nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgte Verletzung des Rechts auf Gewährung der Akteneinsicht kann keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheids bedingen, weshalb auf das Vorbringen im Einzelnen nicht einzugehen war.