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Verfahrensrecht

OGH: Zum Ausmaß der Bindungswirkung

Nach stRsp wird das Ausmaß der Bindungswirkung zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen

11. 10. 2011
Gesetze: § 411 ZPO
Schlagworte: Rechtskraft, Bindungswirkung

GZ 6 Ob 77/11h, 18.07.2011

OGH: Nach stRsp wird das Ausmaß der Bindungswirkung zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruchs heranzuziehen.

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