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Zivilrecht

OGH: Amtshaftung gem § 1 AHG iZm unrichtiger Rechtsauffassung

Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch

11. 10. 2011
Gesetze: § 1 AHG, §§ 1295 ff ABGB
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Amtshaftung, unrichtige / vertretbare Rechtsauffassung, Ermessen

GZ 1 Ob 154/11w, 01.09.2011

OGH: Eine unrichtige, aber vertretbare Rechtsauffassung begründet keinen Amtshaftungsanspruch. Gerade dort, wo dem entscheidenden Organ ein Ermessensspielraum eingeräumt ist, liegt Unvertretbarkeit seiner Entscheidung nicht schon dann vor, wenn eine neue Prüfung des Ermessensspielraums zu einer anderen Entscheidung führte.

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