Wie sich aus § 369 GewO ergibt, kommt bei Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 54 leg cit der Ausspruch eines Verfalles nicht in Betracht
GZ 2008/04/0168, 22.06.2011
VwGH: Wie sich aus § 369 GewO ergibt, kommt bei Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 54 leg cit der Ausspruch eines Verfalles nicht in Betracht.