Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden
GZ 2010/12/0068, 30.05.2011
VwGH: Die Vorlage eines von einem Vertrauensarzt erstellten "Befundberichtes", das einer Untergliederung in Befund einerseits und Gutachten im engeren Sinn andererseits entbehrt, kann nicht als Entgegentreten gegen die von der belangten Behörde eingeholten Gutachten auf gleicher fachlicher Ebene gesehen werden.