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Strafrecht

OGH: Abgabenhinterziehung gem § 33 FinStrG

Zu veranlagende Abgaben sind (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt

04. 10. 2011
Gesetze: § 33 FinStrG
Schlagworte: Finanzstrafrecht, Abgabenhinterziehung

GZ 13 Os 38/11d, 14.07.2011

OGH: Nach seit dem Jahr 1977 (SSt 48/1) stRsp sind zu veranlagende Abgaben (erst) mit Rechtskraft des diesbezüglichen Bescheids (zu niedrig) festgesetzt. Da das Erstgericht zwar feststellte, dass auf der Basis der unrichtigen Jahressteuererklärungen des Bf Abgabenbescheide erlassen worden waren, aber keine Konstatierungen zur allfälligen Rechtskraft dieser Bescheide traf, lässt sich somit nicht beurteilen, ob die Taten vollendet wurden.

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