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Migration: EU-Kommission bemängelt österreichisches Rückführungsrecht

Die EU-Kommission hat Österreich und sieben weitere Mitgliedstaaten in einem Vertragsverletzungsverfahren ermahnt, die EU-Regeln für die Rückkehr oder Rückführung von Ausländern aus Nicht-EU-Staaten einzuhalten

01. 10. 2011
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Neben Österreich haben auch Deutschland, Belgien, Zypern, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande der Kommission bisher keine nationalen Durchführungsvorschriften zu der Rückführungsrichtlinie aus dem Jahr 2008 mitgeteilt. Bereits am 24. Dezember 2010 war die Frist dafür abgelaufen.
Die fehlende Umsetzung gefährdet Wirksamkeit und Fairness des gemeinsamen Rückkehrverfahrens und beeinträchtigt die Migrationspolitik der EU. Weil ein erstes Erinnerungsschreiben der Kommission vom Januar 2011 keine Wirkung hatte, beschloss die Kommission nun mit Gründen versehene Stellungnahmen - die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren. Erfolgt binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Reaktion, kann die Kommission die Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen und beantragen, dass dieser finanzielle Sanktionen verhängt.
Die Rückführungsrichtlinie enthält klare, transparente und faire gemeinsame Regeln für Rückkehr, Rückführung, Gewahrsamnahme und Wiedereinreise, die den Menschenrechten und Grundfreiheiten Rechnung tragen. Bisher waren Rechtsvorschriften und Rechtspraxis der Mitgliedstaaten zur Rückführung höchst unterschiedlich.
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