Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Dienstzuteilung besteht die Möglichkeit, die Erlassung eines Feststellungsbescheides zu begehren, dass die Befolgung einer konkret wirksamen Dienstzuteilungsverfügung nicht zu den Dienstpflichten des Beamten gehört oder die Möglichkeit der Remonstration nach § 44 Abs 3 BDG gegen eine Weisung, mit welcher die Dienstzuteilung verfügt wird
GZ 2008/09/0184, 12.07.2011
VwGH: Für die Beurteilung der dienstrechtlichen Rechtmäßigkeit der Zuweisung des Bf an verschiedene Dienststellen, Arbeitsplätze oder Dienstverrichtungsstellen besteht ein eigener Rechtsweg, nämlich die Möglichkeit, die Erlassung eines Feststellungsbescheides zu begehren, dass die Befolgung einer konkret wirksamen Dienstzuteilungsverfügung nicht zu den Dienstpflichten des Beamten gehört oder die Möglichkeit der Remonstration nach § 44 Abs 3 BDG gegen eine Weisung, mit welcher die Dienstzuteilung verfügt wird.