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Zivilrecht

OGH: Bereinigung des Grundbuches von Amts wegen – Löschung unzulässiger Eintragungen gem § 130 GBG

§ 130 GBG bietet keine Handhabe dafür, eine nach dem Gesetz abstrakt zulässige Eintragung zu löschen

27. 09. 2011
Gesetze: § 130 GBG
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Bereinigung des Grundbuches von Amts wegen, Löschung unzulässiger Eintragungen

GZ 5 Ob 120/11z, 07.07.2011

OGH: Zwar sind gem § 130 GBG unzulässige Eintragungen trotz der formellen Rechtskraft des sie anordnenden Beschlusses mit unheilbarer Nichtigkeit behaftet und daher von Amts wegen zu löschen. Die Unzulässigkeit einer solchen Eintragung müsste sich aber aus ihrem Inhalt ergeben. Deshalb bietet § 130 GBG keine Handhabe dafür, eine nach dem Gesetz abstrakt zulässige Eintragung zu löschen.

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