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Zivilrecht

OGH: Grundbuch – Löschungsklagen und Rekurs

Während mit Rekurs geltend zu machen ist, dass das Gericht nach der Aktenlage bzw dem Inhalt des Grundbuchs unrichtig entschieden hat, ist einem Verstoß gegen die materielle Rechtslage mit Löschungsklage zu begegnen

27. 09. 2011
Gesetze: § 61 GBG, § 62 GBG, § 122 GBG
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Löschungsklage, Rekurs

GZ 5 Ob 128/11a, 07.07.2011

OGH: Hat das Gericht nach der Aktenlage bzw dem Inhalt des Grundbuchs formal nicht unrichtig entschieden, sondern widerspricht eine Eintragung (bloß) der materiellen Rechtslage, so kann dies nicht mit Rekurs, sondern ausschließlich mit Löschungsklage geltend gemacht werden. Rekurs und Löschungsklage verfolgen unterschiedliche Zielsetzungen. Während mit Rekurs geltend zu machen ist, dass das Gericht nach der Aktenlage bzw dem Inhalt des Grundbuchs unrichtig entschieden hat, ist einem Verstoß gegen die materielle Rechtslage mit Löschungsklage zu begegnen.

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