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Gerichtsbarkeit

HG Wien: Unzulässige Staffelung beim Dauerrabatt

Eine Dauerrabattklausel mit einer dekursiven Staffelung ist unzulässig, wenn KonsumentInnen im Fall einer vorzeitigen Auflösung einer Versicherung nicht so gestellt werden, als ob sie von Anfang an die tatsächliche Laufzeit als Vertragsdauer gewählt hätten

18. 09. 2011
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