Das HG Wien gab einer im Auftrag des BMASK geführten Verbandsklage des VKI gegen Unilver statt und erklärte die Angabe „Deckt 50% des täglichen Bedarfes an Obst und Gemüse“ auf dem Produkt Knorr Vie als irreführend. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig
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