Es geht um zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Paybox, die der VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums wegen Gesetzwidrigkeit mittels Klage beanstandet hatte. Das HG Wien bestätigt nun: Diese Klauseln dürfen gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden
mehr