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Verfahrensrecht

VwGH: Ausspruch über den Aufwandersatz gem §§ 47 ff VwGG iVm der VwGH-Aufwandersatzverordnung – Vorlageaufwand gem § 48 Abs 2 Z 1 VwGG

Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen

31. 08. 2011
Gesetze: §§ 47 ff VwGG, VwGH-Aufwandersatzverordnung
Schlagworte: Kosten, Aufwandersatz, Vorlageaufwand der belangten Behörde

GZ 2010/07/0128, 17.02.2011

VwGH: Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, dass es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte - nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.

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