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Zivilrecht

OGH: Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB

Eine Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB setzt neben der Zuwendungshandlung einen entsprechenden Genehmigungswillen des Machtgebers, also dessen Bewusstsein voraus, dass der konkrete Vorteil aus einem ohne ausreichende Vollmacht geschlossenen Geschäft stammt

24. 08. 2011
Gesetze: § 1016 ABGB
Schlagworte: Überschreitung der Vollmacht, Vorteilszuwendung, Genehmigungswillen

GZ 9 ObA 6/11i, 27.07.2011

OGH: Eine Vorteilszuwendung iSd § 1016 ABGB setzt neben der Zuwendungshandlung einen entsprechenden Genehmigungswillen des Machtgebers, also dessen Bewusstsein voraus, dass der konkrete Vorteil aus einem ohne ausreichende Vollmacht geschlossenen Geschäft stammt.

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