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Strafrecht

OGH: Zum absolut untauglichen Bestimmungsversuch

Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist

20. 05. 2011
Gesetze: § 12 StGB, § 15 StGB
Schlagworte: Absolut untauglicher Bestimmungsversuch

GZ 15 Os 161/08b, 21.01.2009
OGH: Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist.

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