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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auflösung des Dienstverhältnisses - Mitverschuldenseinwand iSd § 32 AngG

Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben

17. 08. 2011
Gesetze: § 32 AngG
Schlagworte: Angestelltenrecht, Auflösung des Dienstverhältnisses, Mitverschulden

GZ 8 ObA 47/11m, 29.06.2011

OGH: Tatbestände, die keine tauglichen Auflösungsgründe sind, haben für die Beurteilung eines allfälligen Mitverschuldens grundsätzlich außer Betracht zu bleiben.

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