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Gerichtsbarkeit

Beugehaft für Geschäftsführer - Druckmittel gegen säumige Gesellschaft

Der OGH bestätigte in der Entscheidung 3 Ob 48/11x die Beugehaft gegen den Geschäftsführer einer säumigen Gesellschaft. Da juristische Personen schwer einzusperren sind, scheint dies das einzige mögliche Mittel zu sein, Druck auf die Gesellschaft auszuüben

14. 08. 2011
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