Außergerichtlich dürfen auch Rechtsschutzversicherungen einschreiten, entscheidet der OGH
Bevor Anwälte eingesetzt werden, treten Rechtsschutzversicherungen auch gerne selbst in Erscheinung. Ein Versuch der Anwaltschaft, dem einen Riegel vorzuschieben, scheiterte nun vor dem Höchstgericht
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