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Gerichtsbarkeit

„Ein hartes Urteil, aber nicht exzessiv“

Dass Uwe Scheuch eine unbedingte Haftstrafe erhält, ist auch für Strafrechtsexperten überraschend. Argumentieren lasse sich die Sanktion aber schon. Das Urteil hieß 18 Monate, davon sechs Monate unbedin

05. 08. 2011
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Bis zu fünf Jahre Haft hätte Uwe Scheuch ausfassen können, 18 Monate sind es geworden. Dass davon sechs Monate unbedingt verbüßt werden sollen, sorgt auch unter Juristen für Überraschung
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