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Wirtschaftsrecht

VwGH: Unbefugte Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO

Bei der Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG, sodass es Sache des Bf wäre, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft

03. 08. 2011
Gesetze: § 366 Abs 1 Z 1 GewO, § 5 Abs 1 VStG
Schlagworte: Gewerberecht, unbefugte Gewerbeausübung, Ungehorsamsdelikt, Verschulden

GZ 2010/04/0013, 12.05.2011

VwGH: Bei der Verwaltungsübertretung der unbefugten Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG, sodass es nach der hg Rsp Sache des Bf wäre, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft.

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