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Strafrecht

OGH: Zur Zulässigkeit von Suggestivfragen

Fragen, mit denen einem Beschuldigten oder Zeugen Umstände vorgehalten werden, die erst durch seine Antwort festgestellt werden sollen, dürfen nur dann gestellt werden, wenn dies zum Verständnis des Zusammenhangs erforderlich ist - sie sind also keineswegs verboten, allerdings sind solche Fragen und die darauf gegebenen Antworten wörtlich zu protokollieren

20. 05. 2011
Gesetze: § 161 StPO, § 164 StPO
Schlagworte: Strafprozessrecht, Suggestivfragen

GZ 11 Os 110/08y, 16.09.2008
OGH: Fragen, mit denen einem Beschuldigten oder Zeugen Umstände vorgehalten werden, die erst durch seine Antwort festgestellt werden sollen, dürfen nur dann gestellt werden, wenn dies zum Verständnis des Zusammenhangs erforderlich ist - sie sind also keineswegs verboten, allerdings sind solche Fragen und die darauf gegebenen Antworten wörtlich zu protokollieren. Grundsätzlich zeigt die Vernehmungsrealität, dass es fast unmöglich ist, ohne Suggestivfragen auszukommen, wenn man in einer allgemein verständlichen Weise fragen will - va mit Bezug auf rechtlich relevante subjektive Momente.

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