Die Manuduktionspflicht der Behörde gem § 13a AVG bezieht sich nicht auf inhaltliches Vorbringen
GZ 2007/02/0245, 27.05.2011
VwGH: Entgegen der Ansicht der Bf bezieht sich die Manuduktionspflicht der Behörde gem § 13a AVG nicht auf inhaltliches Vorbringen, sodass die im Zusammenhang damit behaupteten Verfahrensmängel nicht vorliegen.