Die Nachlassseparation ist ein materiellrechtlicher Sicherungsanspruch, der seinerseits bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 378 ff EO durch einstweilige Verfügung sicherbar ist
GZ 10 Ob 28/11g, 31.05.2011
OGH: Die Nachlassseparation ist ein materiellrechtlicher Sicherungsanspruch, der seinerseits bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 378 ff EO durch einstweilige Verfügung sicherbar ist. Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung des Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig; die Frage der Anfechtbarkeit eines solchen Beschlusses ist nicht anders zu beurteilen als die Bestätigung eines ohne Anhörung des Sicherungsgegners abgewiesenen Sicherungsantrags (§ 402 Abs 2 EO; § 78 und § 402 Abs 4 EO iVm § 528 Abs 2 Z 2 ZPO).