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Verwaltungsstrafrecht

VwGH: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten

Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen

13. 07. 2011
Gesetze: § 24 VStG, § 25 VStG, §§ 37 ff AVG
Schlagworte: Mitwirkungspflicht des Beschuldigten, Beweiswürdigung

GZ 2010/02/0129, 27.05.2011

VwGH: Wenn ein Beschuldigter seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind die Verwaltungsbehörden berechtigt, diesen Umstand im Rahmen der Beweiswürdigung ins Kalkül zu ziehen.

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