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Verfahrensrecht

VwGH: Inhalt der Bescheidbeschwerde - Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt (§ 28 Abs 1 Z 4 VwGG)

Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides stützt, müssen in der (ergänzten) Beschwerde an den VwGH ausgeführt sein; der Verweis auf andere Schriftsätze ist unzulässig

13. 07. 2011
Gesetze: § 28 VwGG, Art 131 B-VG
Schlagworte: Bescheidbeschwerde, Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, Verweis auf andere Schriftsätze

GZ 2010/16/0100, 25.11.2010

VwGH: Mit dem Verweis auf das vor anderen Gerichtshöfen erstattete Vorbringen wird keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides dargetan. Die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides stützt, müssen nämlich in der (ergänzten) Beschwerde an den VwGH ausgeführt sein; der Verweis auf andere Schriftsätze ist unzulässig.

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