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Verfahrensrecht

OGH: Rechtsmittel und Vermutung der Rechtzeitigkeit

Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über die Rechtzeitigkeit des Rechtsmittels wirkt zum Vorteil des Rechtsmittelwerbers

13. 07. 2011
Gesetze:
Schlagworte: Rechtsmittel, Vermutung der Rechtzeitigkeit

GZ 2 Ob 133/10p, 30.05.2011

OGH: Ein Rechtsmittel hat in dem Sinn die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich, als es jedenfalls entgegenzunehmen und sachlich zu erledigen ist, solange nicht seine Verspätung durch die Aktenlage eindeutig ausgewiesen ist. Die Ergebnislosigkeit von Erhebungen über die Rechtzeitigkeit wirkt zum Vorteil des Rechtsmittelwerbers.

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