Mietrecht: Baulärm - Unternehmen kann Schmerzengeld (§ 8 Abs 3 MRG) verlangen
Der OGH stellt erstmals fest, dass nicht nur natürliche Personen durch Rücksichtslosigkeit "Ungemach" erleiden können, sondern auch Unternehmen als Mieter eine Art Schmerzengeld verlangen können.