Die Todesschüsse im Hollabrunner Gericht im Dezember 2009 sorgen nun für ein interessantes Urteil. Die heimischen Regeln seien verfassungskonform, betont der OGH
Die Todesschüsse im Hollabrunner Gericht im Dezember 2009 sorgen nun für ein interessantes Urteil des OGH. Der Verurteilte– er wollte eine Richterin töten und brachte stattdessen eine gerade anwesende Rechtspflegerin um – stellte nämlich die Geschworenengerichtsbarkeit an sich infrage.
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