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Gesetzgebung

Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft

Nach den Intentionen des WEG dient vornehmlich die Eigentümerversammlung der Beschlussfassung, doch können Beschlüsse auch im schriftlichen Weg als Umlaufbeschluss zustande kommen

02. 07. 2011
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Daneben gibt es auch noch die sogenannte „additive Beschlussfassung".  Darunter versteht man die Fortsetzung der - vorerst ergebnislosen - Abstimmung in der Eigentümerversammlung im Wege des Umlaufverfahrens  mehr

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