Nach den Intentionen des WEG dient vornehmlich die Eigentümerversammlung der Beschlussfassung, doch können Beschlüsse auch im schriftlichen Weg als Umlaufbeschluss zustande kommen
Daneben gibt es auch noch die sogenannte „additive Beschlussfassung". Darunter versteht man die Fortsetzung der - vorerst ergebnislosen - Abstimmung in der Eigentümerversammlung im Wege des Umlaufverfahrens mehr