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Gerichtsbarkeit

Auswirkungen einer Ehescheidung auf das Unternehmen – Zugehörige Sachen und Gewinne

Unternehmen sind im Scheidungsfall grundsätzlich von der Vermögensaufteilung ausgenommen. Von dieser Ausnahme sind nach dem Gesetz auch Sachen umfasst, die zum Unternehmen gehören

02. 07. 2011
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Für die Qualifikation als unternehmenszugehörige Sache ist die Widmung dieser Sache zu Unternehmenszwecken entscheidend. Die Widmung kann sowohl ausdrücklich, als auch schlüssig erfolgen  mehr

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