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Gerichtsbarkeit

Autoversicherung: Keine Vollkasko für Volltrunkene

Wer im Rausch einen Autounfall baut, darf nicht auf die Vollkasko hoffen. Der BGH schränkt aber ein: War der Sturzbetrunkene schuldunfähig, muss die Versicherung zahlen

29. 06. 2011
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