Bei dem Tatbestand des § 137 Abs 1 Z 24 WRG handelt es sich um ein Dauerdelikt
GZ 2009/07/0153, 24.03.2011
VwGH: Bei dem Tatbestand des § 137 Abs 1 Z 24 WRG (Einleitungen in eine Kanalisationsanlage ohne Zustimmung des Kanalisationsunternehmens) handelt es sich um ein Dauerdelikt, bei dem die Frist für die Verjährung nach § 31 Abs 2 VStG von dem Zeitpunkt zu berechnen ist, an dem das strafbare Verhalten aufgehört hat.