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Arbeitsrecht

VwGH: Antrag eines Lehrers gem § 116d Abs 3 GehG - Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag iZm Sabbatical

Die durch § 12g GehG bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gem § 78e iVm § 213a BDG stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des § 116d Abs 3 erster Satz GehG 1956 dar

29. 06. 2011
Gesetze: § 116d Abs 3 GehG, § 12g GehG, § 78e BDG, § 213a BDG
Schlagworte: Gehaltsrecht, Lehrer, Bemessungsgrundlage für den Pensionsbeitrag, durch die Herabsetzung entfallenen Bezüge und Sonderzahlungen, Sabbatical

GZ 2010/12/0086, 30.03.2011

VwGH: Die durch § 12g GehG bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gem § 78e iVm § 213a BDG stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des § 116d Abs 3 erster Satz GehG 1956 dar. Schon die Materialien zu §§ 213a ff BDG idF BGBl I 138/1997 gehen davon aus, dass die gänzliche Freistellung des Lehrers vom Dienst in der Freistellungsphase eine Herabsetzung seiner Wochendienstzeit während der gesamten Rahmenzeit zur Folge hat, welche auch eine (entsprechende) Herabsetzung der Bezüge rechtfertige. Nichts anderes gilt für ein einem Lehrer gem §§ 78e, 213a BDG gewährtes Sabbatical, mag dieses auch - anders als noch §§ 213a BDG  idF BGBl I 138/1997 - nicht mehr ausdrücklich mit "Herabsetzung der Lehrverpflichtung" übertitelt sein, was sich aus der Anwendung des Sabbaticals auch auf Beamte anderer Verwendungsgruppen erklärt. Die Einordnung des § 78e BDG in den 6. Abschnitt des Allgemeinen Teiles des BDG ist dafür ohne Bedeutung.

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