Die durch § 12g GehG bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gem § 78e iVm § 213a BDG stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des § 116d Abs 3 erster Satz GehG 1956 dar
GZ 2010/12/0086, 30.03.2011
VwGH: Die durch § 12g GehG bewirkten Reduktionen der Bezüge des Lehrers während seines Sabbaticals gem § 78e iVm § 213a BDG stellen "durch die Herabsetzung entfallene Bezüge und Sonderzahlungen" im Verständnis des § 116d Abs 3 erster Satz GehG 1956 dar. Schon die Materialien zu §§ 213a ff BDG idF BGBl I 138/1997 gehen davon aus, dass die gänzliche Freistellung des Lehrers vom Dienst in der Freistellungsphase eine Herabsetzung seiner Wochendienstzeit während der gesamten Rahmenzeit zur Folge hat, welche auch eine (entsprechende) Herabsetzung der Bezüge rechtfertige. Nichts anderes gilt für ein einem Lehrer gem §§ 78e, 213a BDG gewährtes Sabbatical, mag dieses auch - anders als noch §§ 213a BDG idF BGBl I 138/1997 - nicht mehr ausdrücklich mit "Herabsetzung der Lehrverpflichtung" übertitelt sein, was sich aus der Anwendung des Sabbaticals auch auf Beamte anderer Verwendungsgruppen erklärt. Die Einordnung des § 78e BDG in den 6. Abschnitt des Allgemeinen Teiles des BDG ist dafür ohne Bedeutung.